Donnerstag, 25.10.2018

MVG in eigener Sache

Zu der Berichterstattung über den Vergewaltigungsfall und die angebotene Sonderfahrt nehmen wir wie folgt Stellung:

Zu der Berichterstattung über den Vergewaltigungsfall und die angebotene Sonderfahrt nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Die Vergewaltigung hat uns alle fassungslos gemacht und maßlos bestürzt. 
  • Es ging uns nicht um eine „Entschädigung“ oder Wiedergutmachung, sondern um ein Zeichen unserer Anteilnahme und Unterstützung. Wir wollten unsere Bestürzung über die mutmaßliche Tat und unser aufrichtiges Bedauern zum Ausdruck bringen. Uns war daran gelegen, der jungen Frau zu verdeutlichen, dass uns dieser Fall sehr betroffen gemacht hat.
  • Unser Mitarbeiter hatte der jungen Frau vorgeschlagen, eine Sonderfahrt mit einer Trambahn zur Verfügung zu stellen. Die Fahrt hätte die Kundin nach eigenen Wünschen selbst gestalten können. Eine Sonderfahrt ist eine exklusive Fahrt außerhalb des regulären Linienbetriebs, keine öffentliche Veranstaltung. 
  • Der Vorschlag unseres Mitarbeiters war gut gemeint, aber unangemessen. 
  • Wir bedauern zutiefst, dass wir damit die Gefühle der jungen Frau verletzt haben und entschuldigen uns. 
  • Der betreffende U-Bahnfahrer ist nicht mehr in unserem Unternehmen beschäftigt. Er hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe selber gekündigt und ist damit einer fristlosen Entlassung zuvorgekommen. Auch die Führungskraft, die das Angebot unterbreitet hat, arbeitet mittlerweile nicht mehr im Unternehmen.

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