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Hundemitnahme
Regeln für die Mitnahme von Hunden
Pro Fahrgast mit gültiger Fahrkarte kann ein Hund kostenlos mitgenommen werden. Für jeden weiteren Hund muss eine Kinderfahrkarte gelöst werden. Kleine Hunde in einem Korb oder einer Tasche fahren generell zum Nulltarif. Hunde, die Fahrgäste gefährden können, müssen einen Maulkorb tragen.
Alle Hunde müssen in den Fahrzeugen sowie in S- und U-Bahnhöfen ständig kurz gehalten angeleint sein! Darüber hinaus dürfen "Kampfhunde" gemäß der "Bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit" in der jeweils gültigen Fassung, weder in den Fahrzeugen noch in die S- und U-Bahnhöfe mitgenommen werden.




