Scooterverbot

 

Seit 2. April: Keine E-Tretroller mehr in U-Bahn, Tram und Bus

Scooterverbot

Die Münchner Verkehrsgesellschaft schließt die Mitnahme von Elektro-Tretrollern – häufig auch als E-Scooter bezeichnet – in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie den U-Bahnhöfen aus.

Die Regelung trat am 2. April in Kraft und orientiert sich an einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), die auch zahlreiche andere Verkehrsunternehmen umsetzen.

Anlass für die Empfehlung waren Brände von E-Tretrollern in öffentlichen Verkehrsmitteln im europäischen Ausland. Sie hat die Sicherheit der Fahrgäste im Blick und basiert auf Untersuchungen zur Bewertung der Gefährdung durch Akku-Brände von E-Tretrollern, für die es bisher keine einheitlichen Sicherheitsstandards gibt.

Die MVG informiert unter anderem in ihren Anzeigern, im Fahrgast-TV und mit Aushängen über die neue Regelung.

Ausnahmen

Für Elektrorollstühle, E-Bikes beziehungsweise Pedelecs und vierrädrige Elektromobile, die ebenfalls als E-Scooter bezeichnet werden, gibt es entsprechende Sicherheitsstandards. Daher sind diese Fahrzeuge von der Empfehlung ausgenommen, wenn sie die Standards erfüllen.