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Liebe
Fahrgäste,
der Freistaat Bayern sorgt mit Wirkung vom 1.
Januar 2008 für einen umfassenden Nichtraucherschutz.
Gemäß dem bayerischen »Gesundheitsschutzgesetz« darf in vielen
Bereichen ab sofort nicht mehr geraucht werden. Das
gilt insbesondere für öffentliche Gebäude, Kultur- und
Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten und
Verkehrsflughäfen, um nur einige Beispiele zu nennen.
Zum 1. Januar 2008 haben wir auch in allen
U-Bahnhöfen ein generelles Rauchverbot eingeführt.
Das Rauchverbot erstreckt sich nicht mehr nur
auf die Bahnsteiganlage, sondern gilt im gesamten
U-Bahnbauwerk. Das bedeutet, dass z. B. schon auf der
Treppe, die von der Oberfläche in den U-Bahnhof führt, nicht
mehr geraucht werden darf.
Der rauchfreie U-Bahnhof umfasst also:
- alle Abgänge zu unterirdischen
U-Bahnhöfen und auch die Zugänge zu den oberirdischen
U-Bahnhöfen
- Unterführungen oder Überführungen an
U-Bahnhöfen sowie die Verbindungsgänge zwischen U-Bahnlinien
- alle Sperrengeschosse (Zugangswege zur
U-Bahn)
- sämtliche Bahnsteige
Kurz gesagt: Sobald Sie sich auf der Treppe von
einer (oberirdischen) Straßenfläche in ein U-Bahnbauwerk
befinden, ist Rauchen verboten, bis Sie an anderer oder
gleicher Stelle wieder die (oberirdische) Straßenoberfläche
erreicht haben.
Wir werden dieses Rauchverbot konsequent umsetzen. Deshalb
werden nach und nach auch alle Aschenbecher in den U-Bahnhöfen
abgebaut.
Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den U-Bahnhöfen und
helfen Sie mit, die Gesundheit unserer Fahrgäste zu schützen.
Danke, dass Sie bei uns nicht rauchen!
Ihre Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
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