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Achtung Rauchfrei

 

Liebe Fahrgäste,

der Freistaat Bayern sorgt mit Wirkung vom 1. Januar 2008 für einen umfassenden Nichtraucherschutz.

Gemäß dem bayerischen »Gesundheitsschutzgesetz« darf in vielen Bereichen ab sofort nicht mehr geraucht werden. Das gilt insbesondere für öffentliche Gebäude, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Gaststätten und Verkehrsflughäfen, um nur einige Beispiele zu nennen.


Zum 1. Januar 2008 haben wir auch in allen U-Bahnhöfen ein generelles Rauchverbot eingeführt.

Das Rauchverbot erstreckt sich nicht mehr nur auf die Bahnsteiganlage, sondern gilt im gesamten U-Bahnbauwerk. Das bedeutet, dass z. B. schon auf der Treppe, die von der Oberfläche in den U-Bahnhof führt, nicht mehr geraucht werden darf.

Der rauchfreie U-Bahnhof umfasst also:

  • alle Abgänge zu unterirdischen U-Bahnhöfen und auch die Zugänge zu den oberirdischen U-Bahnhöfen
  • Unterführungen oder Überführungen an U-Bahnhöfen sowie die Verbindungsgänge zwischen U-Bahnlinien
  • alle Sperrengeschosse (Zugangswege zur U-Bahn)
  • sämtliche Bahnsteige

Kurz gesagt: Sobald Sie sich auf der Treppe von einer (oberirdischen) Straßenfläche in ein U-Bahnbauwerk befinden, ist Rauchen verboten, bis Sie an anderer oder gleicher Stelle wieder die (oberirdische) Straßenoberfläche erreicht haben.
Wir werden dieses Rauchverbot konsequent umsetzen. Deshalb werden nach und nach auch alle Aschenbecher in den U-Bahnhöfen abgebaut.

Bitte beachten Sie das Rauchverbot in den U-Bahnhöfen und helfen Sie mit, die Gesundheit unserer Fahrgäste zu schützen.

Danke, dass Sie bei uns nicht rauchen!

Ihre Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)

 

Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt mit U-Bahn, Bus und Tram - Ihre MVG.

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